Hiermit erkläre ich, die nachstehend festgelegten Bedingungen zu akzeptieren, insbesondere:
Die Gesellschaft FRASNELLI KART. S.R.L. (im Folgenden "BETREIBER") von jeglicher Verantwortung für den Einsatz von Fahrzeugen "Gokart", "Supermoto", "Pit-Bike" und/oder "Mini-Gp" (im Folgenden "TRANSPORTMITTEL“) sowie für die Nutzung der Strecke, der Ausrüstung und der Struktur "Safety Park", die im Besitz der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG (nachfolgend "STA" genannt) sind, freizustellen. und vom Betreiber verwaltet; die Freistellung bezieht sich auf jede Verantwortung und Verpflichtung jeglicher Art (Entschädigung, Freistellung oder andere), die sich aus der Nutzung der Einrichtungen der STA und der Nutzung von gemieteten oder in seiner Verfügbarkeit befindlichen Fahrzeugen (zusammenfassend "DIENSTLEISTUNGEN" genannt) ergeben, und zwar in weitestgehender Weise für sich selbst und seine Beauftragten aus irgendeinem Grund
Den Betreiber für jegliche Haftung und Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich STA, in Bezug auf die Nutzung der Dienste zu entschädigen und schadlos zu halten; die Verpflichtung zur Freistellung, zu entschädigen und schadlos zu halten, schließt ausdrücklich jede Haftung und Verpflichtung ein, die sich aus Unfällen, Schäden oder anderen schädlichen Ereignissen ergibt, die während der Nutzung der Dienste und/oder der Nutzung der Einrichtungen eintreten.
Dass die Verwendung der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Transportmittel oder in ihrer Verfügbarkeit untersagt ist, wenn diese Verantwortungserklärung nicht zuvor gelesen, verstanden, akzeptiert und unterzeichnet wurde.
Die in der Anlage von STA geltenden Vorschriften zu kennen und sich zu deren gewissenhafter Einhaltung zu verpflichten, insbesondere in Bezug auf die Regeln für die Nutzung der Strecke und der Fahrzeuge, und sich zu verpflichten, alle geltenden Vorschriften und Bestimmungen jeglicher Art und Herkunft, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, einzuhalten und umsichtige und gewissenhafte Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden, Unfälle und andere schädliche Ereignisse für sich selbst und Dritte zu vermeiden.
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der STA (Ausgabe August 2018), die bei Bedarf ergänzt, geändert und aktualisiert werden, zu kennen und sich zur Einhaltung zu verpflichten.
Über die Gefahren, Risiken, Merkmale und Besonderheiten der Dienste informiert und gewarnt worden zu sein, insbesondere über die Risiken des Fahrens auf der Strecke, auch in Bezug auf die Geschwindigkeit des verwendeten Fahrzeugs und die Anwesenheit anderer Wettbewerber/Nutzer auf der Strecke während der Nutzungszeit.
Sich zu verpflichten, das benutzte Fahrzeug, das sich im Besitz oder in eigener Verfügbarkeit befindet oder von den Einrichtungen gemietet wird, stets unter den Bedingungen optimaler Fahrweise und Sicherheit zu halten.
Bei der Verwendung von Fahrzeugen in ihrer Verfügbarkeit/Eigenschaft sich zu verpflichten, nur Fahrzeuge unter einwandfreien technischen, Sicherheits- und Wartungsbedingungen zu verwenden.
Nicht an körperlichen, geistigen oder anderen Behinderungen zu leiden, die sich auf die Fahrfähigkeit auswirken könnten, und keinen Alkohol, Drogen oder Medikamente zu sich genommen zu haben, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Sich zu verpflichten, die Anweisungen des Personals des Geschäftsinhaber (Instruktoren und/oder Streckenpersonal) und/oder des STA einzuhalten.
Übernimmt die volle Verantwortung für Schäden an ihrer Kleidung oder ihren Accessoires in welchem Umfang auch immer.